Willkommen bei der Filmkommission beider Basel
Die Filmkommission beider Basel ist gesetzlich verankert. Sie ist zuständig für die Bewilligung von Filmvorführungen für Kinder und Jugendliche. Auf der Grundlage ihrer Beurteilung, die gemäss den Bestimmungen des Kinder- und Jugendschutzes erfolgt, entscheidet sie über die Altersfreigabe der Filme.
Die Mitglieder der kantonalen Filmkommission werden vom Regierungsrat gewählt. Sie setzen sich zusammen aus Lehrpersonen, Dozierenden, Kunstschaffenden und Fachleuten aus der Sozialarbeit, des Rechts und der Wirtschaft. Alle teilen sie: ihr Interesse für den Film und die Nähe zu den Erlebniswelten von Kindern und heranwachsenden Jugendlichen.
